- Für sämtliche Geschäfte mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, auch wenn sie der Kunde nur aus früheren Geschäften und Angeboten
kannte. Die Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie mit diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen übereinstimmen, auch wenn wir seinen abweichenden Bedingungen nicht
ausdrücklich widersprechen.
- Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, oder die Ergänzungen dazu
enthalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Unser Angebot ist stets freibleibend. Soweit eine längere Lieferzeit als drei Monate ab
Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise
berechnet, soweit sie durch Erhöhung der Preise unseres Lieferanten bedingt sind. Für
Ersatzteile gelten die am Tage der Auftragsannahme gültigen Preise. Die Preise verstehen
sich in Deutscher Mark zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es sei denn in unseren
Angeboten sind die Preise ausdrücklich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
angegeben.
- Aufträge bedürfen zu ihrer Annahme unserer schriftlichen Bestätigung oder der
Absendung der bestellten Ware. Vereinbarungen, die vom schriftlich bestätigten Auftrag
abweichen, oder die Ergänzungen dazu enthalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Zusicherungen, Nebenabreden und
Änderungen des Vertrages. An den erteilten Auftrag ist der Kunde 30 Tage gebunden. Die
Frist beginnt mit der Erteilung des Auftrages. Abbildungen und Angaben in Katalogen und
auf Wbseiten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind.
- Technische Änderungen und Anpassungen an den jeweils geltenden technischen und
gestalterischen Standard, Änderungen der Modelle, Konstruktionen, der Ausstattung oder
Abweichung gleich welcher Art behalten wir uns auch nach Auftragsbestätigung vor, sofern
dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.
- Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen bzw. Liefertermine werden von uns nur
übernommen, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Falls dem Kunden bestimmte Pflichten
obliegen (z. B. vollständige Beibringung bestimmter Unterlagen, Leistung einer
vereinbarten Anzahlung, Schaffung von Installationsvoraussetzungen) können vereinbarte
Lieferzeiten nur eingehalten werden, wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten
erfüllt. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden wird die
Lieferzeit angemessen verlängert. Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Frist für
Lieferungen oder Ausführung von Leistungen nachweislich auf höhere Gewalt, z. B.
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder sonstige, von uns nicht mit
zumutbaren Mitteln abwendbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflusses liegen,
zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Der Versand erfolgt auf Gefahr
des Kunden. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen.
- Nimmt der Kunde zum vereinbarten oder angemessen vorher angezeigt Lieferzeitpunkt am
vereinbarten Lieferort die bereitgestellte Ware oder unsere Leistung nicht an, so sind wir
berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Falle
sind wir berechtigt, 15% des Bruttopreises ohne Nachweis als Entschädigung zu verlangen,
sofern der Kunde nicht nachweist, daß nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden
ist. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens behalten wir uns vor.
- Statt einer Geltendmachung dieses Rechts sind wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf
einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den
Kunden mit angemessener und verlängerter Frist zu beliefern. Wird der Versand auf Wunsch
des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der
Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unseren
Räumen mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages für jeden Monat dem Kunden in Rechnung
zu stellen.
- Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne jeden Abzug. Zahlungen gelten mit der endgültigen Gutschrift auf unserem Konto als
bewirkt. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung an. Diskont-
und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Forderung erlischt erst
mit der endgültigen Einlösung des uns übergebenen Schecks oder Wechsels auf unserem
Konto.
- Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Aufrechnung mit anderen Forderungen ist
ausnahmsweise möglich, wenn wegen Konkurses oder Vermögensverfalles, den der Käufer zu
vertreten hat, die Durchsetzung der Gegenforderung des Kunden vereitelt werden würde.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen, die auf
anderen Vertragsverhältnissen beruhen, ist ausgeschlossen.
- Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank und weitergehende Mahnkosten zu verlangen,
sofern der Käufer nicht nachweist, daß nur ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist.
- Vom Eintritt des Verzugs an sind wir zur Zurückhaltung unserer Lieferungen und
sonstigen Leistungen - auch aus anderen Aufträgen - berechtigt. Die Geltendmachung
weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises unser
Eigentum. Unsere Forderungen gehen nicht durch Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen
Saldo und dessen Anerkennung unter.
- Der Kunde darf die von uns gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
entweder gegen Barzahlung oder unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes
weiterveräußern. Der Kunde tritt hiermit schon jetzt bis zur Vollständigen Bezahlung
unserer Kaufpreisforderung die bei der Veräußerung gegen den Erwerber entstehenden
Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten (Vorbehaltseigentum, Sicherungseigentum)
an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zum Einzug dieser Forderungen und
zur Verwertung dieser Nebenrechte berechtigt. Die Einziehungsermächtigung des Kunden und
seine Berechtigung zur Verwertung von Nebenrechten ist von uns aus wichtigem Grunde,
insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner
Vermögenslage, widerruflich.
- Sollten die uns nach diesen Bestimmungen abgetretenen Forderungen und zustehenden
Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigen, so geben wir auf Verlangen
des Kunden insoweit die Forderungen oder Sicherheiten frei.
- Für den kaufmännischen Verkehr gelten hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts noch
zusätzlich die folgenden Bedingungen:
- Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer
gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
- Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte
Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstwie außerhalb des
ordnungsgemäßen Geshäftsgangs anderen Personen zu überlassen.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt
ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlung ein, wird über sein
Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung
des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt, oder erfahren wir von Tatsachen, die
erhebliche oder begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird
die gesamte Restschuld gegen ihn fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit
laufen. Der Kunde hat uns in diesem Falle auf unser Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher
noch bei ihm vorhandenen Waren, die in unserem Eigentum stehen, und eine Aufstellung der
an uns abgetretenen Forderungen mit Namen, Anschrift des Schuldners sowie Höhe und
Fälligkeit der Forderung zu übermitteln.
- Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen in mehr als geringfügigem Maße
nicht nach, ist er z. B. mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder
teilweise im Zahlungsverzug, und ist der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist
mindestens 1/10 des Kaufpreises, so sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehende
Forderung zwecks Forderungssicherung zurückzuholen, ohne daß hierzu der Rücktritt vom
Vertrag erklärt werden müßte. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware an
uns oder einen Beauftragten Dritten herauszugeben.
- Beanstandungen, Gewährleistungsansprüche Während der Gewährleistungsfrist von sechs
Monaten nach Ablieferung der neuen Ware bei dem Kunden bzw. nach Ausführung unserer
Leistung beheben wir die gewährleistungspflichtigen Mängel nach unserer Wahl durch
kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder
der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
- Offensichtliche Mängel hat der Kunde uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab
Erhalt der neuen Ware bzw. der Ausführung einer Leistung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt
die schriftliche Mängelanzeige des Kunden erst nach der genannten Frist, so gehen ihm die
genannten Gewährleistungsansprüche verloren.
- Gewährleistungsansprüche, die über die eben erwähnten hinausgehen, insbesondere für
Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen,
soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt.
- Handelt es sich bei der verkauften Ware um gebrauchte Sachen, so ist jede
Gewährleistung ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies schriftlich vereinbart
wurde.
- Für den kaufmännischen Verkehr gelten hinsichtlich der Beanstandung und
Gewährleistung folgende zusätzliche Bedingungen:
- Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Leistung sind
unverzüglich nach Lieferung oder Leistung und Mängelrügen unverzüglich nach
Feststellung der Mängel anzuzeigen. Erfolgt die schriftliche Mängelanzeige des Kunden
nicht rechtzeitig, so gehen ihm die genannten Gewährleistungsansprüche verloren.
- Für Schäden, die aus der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen
Nebenpflichten, oder aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder
aufgrund außervertraglicher Haftung, insbesondere einer Haftung aus unerlaubter Handlung,
durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen entstanden sind, haften wir nicht, wenn der
Schaden durch gewöhnliche Fahrlässigkeit enstanden ist, es sei denn, daß wesentliche
Vertragsverpflichtungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verletzt wurden.
- Für den kaufmännischen Verkehr gilt zusätzlich, daß die Haftung auf den
typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden begrenzt ist.
- Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar,
soweit dies in den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich gestattet ist.
- Die personenbezogenen Daten des Kunden, die uns im Rahmen einer Geschäftsbeziehung
zugehen, werden in unseren EDV-Anlagen gespeichert und automatisch verarbeitet.
- Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschließlich das
Gericht in Berlin örtlich zuständig. Dies gilt auch für Klagen aus hergegebenen
Wechseln oder Schecks und für Klagen aus unerlaubter Handlung.
Zusätzliche Bedingungen für Software
- Der Leistungsumfang von Standardsoftware (nicht auf einen Kunden zugeschnittene, sondern
für eine Vielzahl von Kunden entwickelte Software) ist in der jeweils zugehörigen
Leistungsbeschreibung festgelegt. Ein über diese Leistungsbeschreibung hinausgehender
Leistungsumfang ist nur dann wirksam, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wurde.
- Die Programmfestlegung für Individualprogramme (d. h. im Hinblick auf die besonderen
Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnittene Software) nach ihrem Leistungsumfang und
ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Kunden vorgenommenen Systemanalyse und
bildet die Grundlage für die Entwicklung.
- Die Programmfestlegung ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen. Anschließende
Änderungen oder Erweiterungen müssen ebenfalls schriftlich vereinbart werden.
- Die nach der Programmfestlegung fertiggestellte Individualsoftware wird dem Kunden im
Rahmen eines Abnahmetests für einen angemessen langen Zeitraum übergeben. Nach Ablauf
dieses angemessenen Zeitraums können wir dem Kunden unter Setzung einer angemessenen
Frist, die mindestens zwei Wochen beträgt, auffordern, daß er die Abnahme der
Individualsoftware erklärt. Falls der Kunde nicht innerhalb dieser angemessenen Frist
eine Erklärung darüber abgibt, ob er die Individualsoftware als vertragsgemäß abnehmen
will, gilt die Individualsoftware als vertragsmäßig abgenommen. Dies gilt nur, wenn der
Kunde bei Beginn der ihm gesetzten Frist von uns auf die vorgesehene Bedeutung seines
Verhaltens besonders hingewiesen wird., insbesondere darauf, daß mit der Abnahme der
Individualsoftware die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Verjährung von
Garantieleistungsansprüchen beginnt.
- Die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Abnahme der
Individualsoftware durch den Kunden. Im übrigen gelten unsere Bedingungen bezüglich
Beanstandungen und Gewährleistungsansprüchen.
- Wir weisen den Käufer oder den Besteller der Softwareprogramme ausdrücklich darauf
hin, daß zur Datensicherung Sicherheitskopien erforderlich sind. Unsere Haftung für
Datenverlust beim Käufer oder Besteller ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei
Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt, wenn der Schaden von uns oder einem
unserer Erfüllungsgehilfen nur durch leicht fahrlässiges Verschulden verursacht worden
ist.
- Dem Käufer oder Besteller der Software ist es verboten, die Programme zu
vervielfältigen oder zu kopieren, es sei denn, die Kopien oder Vervielfältigungen werden
zu einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Software oder als Sicherungskopien zu
Archivzwecken durch den Anwender benötigt.
- Dem Käufer oder Besteller der Software ist es verboten, die Software vorübergehend an
Dritte zu überlassen, es sei denn, die Weitergabe der Programme an Dritte erfolgt unter
endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung, oder die Berechtigung zur Weitergabe ist von uns
ausdrücklich erteilt worden. Der Dritte ist dabei in jedem Falle auf das uns zustehende
Urheberrecht hinzuweisen.
- Dem Käufer oder anderen dritten Personen ist es streng untersagt Copyrightvermerke die
auf uns, als Entwickler der Software, verweisen aus dem Programm oder zugehöriger
Dokumentation, egal mit welchem Verfahren, zu entfernen. Die von uns entwickelten Programm
dürfen nicht entcompiliert oder sonstwie verändert werden. Die von uns entwickelten
Programme dürfen nicht weiterveräußert und nur ausdrücklich gemäß den zugehörigen
Lizenzbestimmungen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Software
auf mehreren Computern.
- Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung können wir uns unbeschadet
weitergehender Ansprüche vom Käufer oder Besteller die Zahlung eines Geldbetrages
verlangen. Dieser beträgt im Falle der unbefugten Vervielfältigung oder Weitergäbe der
Software an Dritte die mit uns für die betreffende Software vereinbarte Vergütung bzw.
das vom Käufer aus der Weitergabe Erlangte. Diese Geldsumme wird auf einen von uns mit
Erfolg geltend gemachten Schaden angerechnet. Die vom Käufer oder Besteller zu zahlende
Mindestsumme beträgt die für die betreffende Software mit uns vereinbarte Vergütung.
- Weitere Zivil- und strafrechtliche Schritte in dieser Sache behalten wir uns vor.
- Andere Absprachen bezüglich dieser Nutzungsrechte bedürfen unserer schriftlichen
Zustimmung, bzw. liegen als Lizenzabkommen in schriftlicher Form vor.
Zusätzliche Bestimmungen für Reparaturen
- Bei Reparaturen werden die tatsächlich angefallenen Arbeits- und Fahrtzeiten,
Fahrtkosten und Spesen sowie die benötigten Ersatzteile berechnet.
- Falls Maschinen zur Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder in das Herstellerwerk
gebracht werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
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