Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Gültigkeit der Bedingungen

  • Für sämtliche Geschäfte mit unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie der Kunde nur aus früheren Geschäften und Angeboten kannte. Die Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, auch wenn wir seinen abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
  • Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, oder die Ergänzungen dazu enthalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebot und Preis

  • Unser Angebot ist stets freibleibend. Soweit eine längere Lieferzeit als drei Monate ab Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet, soweit sie durch Erhöhung der Preise unseres Lieferanten bedingt sind. Für Ersatzteile gelten die am Tage der Auftragsannahme gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Deutscher Mark zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es sei denn in unseren Angeboten sind die Preise ausdrücklich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben.

3. Auftrag

  • Aufträge bedürfen zu ihrer Annahme unserer schriftlichen Bestätigung oder der Absendung der bestellten Ware. Vereinbarungen, die vom schriftlich bestätigten Auftrag abweichen, oder die Ergänzungen dazu enthalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages. An den erteilten Auftrag ist der Kunde 30 Tage gebunden. Die Frist beginnt mit der Erteilung des Auftrages. Abbildungen und Angaben in Katalogen und auf Wbseiten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  • Technische Änderungen und Anpassungen an den jeweils geltenden technischen und gestalterischen Standard, Änderungen der Modelle, Konstruktionen, der Ausstattung oder Abweichung gleich welcher Art behalten wir uns auch nach Auftragsbestätigung vor, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

4. Lieferfirsten, höhere Gewalt, Gefahrenübertragung

  • Die Einhaltung bestimmter Lieferfristen bzw. Liefertermine werden von uns nur übernommen, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Falls dem Kunden bestimmte Pflichten obliegen (z. B. vollständige Beibringung bestimmter Unterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung, Schaffung von Installationsvoraussetzungen) können vereinbarte Lieferzeiten nur eingehalten werden, wenn der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erfüllt. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Frist für Lieferungen oder Ausführung von Leistungen nachweislich auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder sonstige, von uns nicht mit zumutbaren Mitteln abwendbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Frist angemessen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für etwaige Rücksendungen.

5. Annahmeverzug des Kunden, Rücktritt, Schadensersatz

  • Nimmt der Kunde zum vereinbarten oder angemessen vorher angezeigt Lieferzeitpunkt am vereinbarten Lieferort die bereitgestellte Ware oder unsere Leistung nicht an, so sind wir berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, 15% des Bruttopreises ohne Nachweis als Entschädigung zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, daß nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens behalten wir uns vor.
  • Statt einer Geltendmachung dieses Rechts sind wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Kunden mit angemessener und verlängerter Frist zu beliefern. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstehenden Kosten, bei Lagerung in unseren Räumen mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages für jeden Monat dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6. Zahlung, Aufrechnungsverbot

  • Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Zahlungen gelten mit der endgültigen Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung an. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Forderung erlischt erst mit der endgültigen Einlösung des uns übergebenen Schecks oder Wechsels auf unserem Konto.
  • Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Aufrechnung mit anderen Forderungen ist ausnahmsweise möglich, wenn wegen Konkurses oder Vermögensverfalles, den der Käufer zu vertreten hat, die Durchsetzung der Gegenforderung des Kunden vereitelt werden würde.
  • Die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen, die auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen, ist ausgeschlossen.

7. Zahlungsverzug

  • Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank und weitergehende Mahnkosten zu verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, daß nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
  • Vom Eintritt des Verzugs an sind wir zur Zurückhaltung unserer Lieferungen und sonstigen Leistungen - auch aus anderen Aufträgen - berechtigt. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises unser Eigentum. Unsere Forderungen gehen nicht durch Aufnahme in einen kontokorrentmäßigen Saldo und dessen Anerkennung unter.
  • Der Kunde darf die von uns gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang entweder gegen Barzahlung oder unter Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes weiterveräußern. Der Kunde tritt hiermit schon jetzt bis zur Vollständigen Bezahlung unserer Kaufpreisforderung die bei der Veräußerung gegen den Erwerber entstehenden Ansprüche in voller Höhe mit allen Nebenrechten (Vorbehaltseigentum, Sicherungseigentum) an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist zum Einzug dieser Forderungen und zur Verwertung dieser Nebenrechte berechtigt. Die Einziehungsermächtigung des Kunden und seine Berechtigung zur Verwertung von Nebenrechten ist von uns aus wichtigem Grunde, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage, widerruflich.
  • Sollten die uns nach diesen Bestimmungen abgetretenen Forderungen und zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigen, so geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit die Forderungen oder Sicherheiten frei.
  • Für den kaufmännischen Verkehr gelten hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts noch zusätzlich die folgenden Bedingungen:
  • Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
  • Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstwie außerhalb des ordnungsgemäßen Geshäftsgangs anderen Personen zu überlassen.
  • Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlung ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt, oder erfahren wir von Tatsachen, die erhebliche oder begründete Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, so wird die gesamte Restschuld gegen ihn fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Der Kunde hat uns in diesem Falle auf unser Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher noch bei ihm vorhandenen Waren, die in unserem Eigentum stehen, und eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen mit Namen, Anschrift des Schuldners sowie Höhe und Fälligkeit der Forderung zu übermitteln.
  • Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen in mehr als geringfügigem Maße nicht nach, ist er z. B. mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise im Zahlungsverzug, und ist der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist mindestens 1/10 des Kaufpreises, so sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Forderung zwecks Forderungssicherung zurückzuholen, ohne daß hierzu der Rücktritt vom Vertrag erklärt werden müßte. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Ware an uns oder einen Beauftragten Dritten herauszugeben.
  • Beanstandungen, Gewährleistungsansprüche Während der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten nach Ablieferung der neuen Ware bei dem Kunden bzw. nach Ausführung unserer Leistung beheben wir die gewährleistungspflichtigen Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  • Offensichtliche Mängel hat der Kunde uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der neuen Ware bzw. der Ausführung einer Leistung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die schriftliche Mängelanzeige des Kunden erst nach der genannten Frist, so gehen ihm die genannten Gewährleistungsansprüche verloren.
  • Gewährleistungsansprüche, die über die eben erwähnten hinausgehen, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  • Handelt es sich bei der verkauften Ware um gebrauchte Sachen, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
  • Für den kaufmännischen Verkehr gelten hinsichtlich der Beanstandung und Gewährleistung folgende zusätzliche Bedingungen:
  • Beanstandungen wegen unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder Leistung sind unverzüglich nach Lieferung oder Leistung und Mängelrügen unverzüglich nach Feststellung der Mängel anzuzeigen. Erfolgt die schriftliche Mängelanzeige des Kunden nicht rechtzeitig, so gehen ihm die genannten Gewährleistungsansprüche verloren.

9. Haftung

  • Für Schäden, die aus der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, oder aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen oder aufgrund außervertraglicher Haftung, insbesondere einer Haftung aus unerlaubter Handlung, durch uns oder unseren Erfüllungsgehilfen entstanden sind, haften wir nicht, wenn der Schaden durch gewöhnliche Fahrlässigkeit enstanden ist, es sei denn, daß wesentliche Vertragsverpflichtungen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verletzt wurden.
  • Für den kaufmännischen Verkehr gilt zusätzlich, daß die Haftung auf den typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden begrenzt ist.

10. Abtretungsverbot

  • Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar, soweit dies in den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich gestattet ist.

11. Datenschutz

  • Die personenbezogenen Daten des Kunden, die uns im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zugehen, werden in unseren EDV-Anlagen gespeichert und automatisch verarbeitet.

12. Gerichtsstand

  • Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschließlich das Gericht in Berlin örtlich zuständig. Dies gilt auch für Klagen aus hergegebenen Wechseln oder Schecks und für Klagen aus unerlaubter Handlung.

Zusätzliche Bedingungen für Software

1. Standardprogramme

  • Der Leistungsumfang von Standardsoftware (nicht auf einen Kunden zugeschnittene, sondern für eine Vielzahl von Kunden entwickelte Software) ist in der jeweils zugehörigen Leistungsbeschreibung festgelegt. Ein über diese Leistungsbeschreibung hinausgehender Leistungsumfang ist nur dann wirksam, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wurde.

2. Individualprogramme

  • Die Programmfestlegung für Individualprogramme (d. h. im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnittene Software) nach ihrem Leistungsumfang und ihrem Einsatz beruht auf der nach den Angaben des Kunden vorgenommenen Systemanalyse und bildet die Grundlage für die Entwicklung.
  • Die Programmfestlegung ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen. Anschließende Änderungen oder Erweiterungen müssen ebenfalls schriftlich vereinbart werden.

3. Abnahme

  • Die nach der Programmfestlegung fertiggestellte Individualsoftware wird dem Kunden im Rahmen eines Abnahmetests für einen angemessen langen Zeitraum übergeben. Nach Ablauf dieses angemessenen Zeitraums können wir dem Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen beträgt, auffordern, daß er die Abnahme der Individualsoftware erklärt. Falls der Kunde nicht innerhalb dieser angemessenen Frist eine Erklärung darüber abgibt, ob er die Individualsoftware als vertragsgemäß abnehmen will, gilt die Individualsoftware als vertragsmäßig abgenommen. Dies gilt nur, wenn der Kunde bei Beginn der ihm gesetzten Frist von uns auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen wird., insbesondere darauf, daß mit der Abnahme der Individualsoftware die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Verjährung von Garantieleistungsansprüchen beginnt.

4. Gewährleistung

  • Die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Abnahme der Individualsoftware durch den Kunden. Im übrigen gelten unsere Bedingungen bezüglich Beanstandungen und Gewährleistungsansprüchen.

5. Haftung

  • Wir weisen den Käufer oder den Besteller der Softwareprogramme ausdrücklich darauf hin, daß zur Datensicherung Sicherheitskopien erforderlich sind. Unsere Haftung für Datenverlust beim Käufer oder Besteller ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt, wenn der Schaden von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen nur durch leicht fahrlässiges Verschulden verursacht worden ist.

6. Einschränkung der Nutzungsrechte, Urheberrecht, Vertragsstrafe

  • Dem Käufer oder Besteller der Software ist es verboten, die Programme zu vervielfältigen oder zu kopieren, es sei denn, die Kopien oder Vervielfältigungen werden zu einer bestimmungsgemäßen Nutzung der Software oder als Sicherungskopien zu Archivzwecken durch den Anwender benötigt.
  • Dem Käufer oder Besteller der Software ist es verboten, die Software vorübergehend an Dritte zu überlassen, es sei denn, die Weitergabe der Programme an Dritte erfolgt unter endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung, oder die Berechtigung zur Weitergabe ist von uns ausdrücklich erteilt worden. Der Dritte ist dabei in jedem Falle auf das uns zustehende Urheberrecht hinzuweisen.
  • Dem Käufer oder anderen dritten Personen ist es streng untersagt Copyrightvermerke die auf uns, als Entwickler der Software, verweisen aus dem Programm oder zugehöriger Dokumentation, egal mit welchem Verfahren, zu entfernen. Die von uns entwickelten Programm dürfen nicht entcompiliert oder sonstwie verändert werden. Die von uns entwickelten Programme dürfen nicht weiterveräußert und nur ausdrücklich gemäß den zugehörigen Lizenzbestimmungen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der Software auf mehreren Computern.
  • Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung können wir uns unbeschadet weitergehender Ansprüche vom Käufer oder Besteller die Zahlung eines Geldbetrages verlangen. Dieser beträgt im Falle der unbefugten Vervielfältigung oder Weitergäbe der Software an Dritte die mit uns für die betreffende Software vereinbarte Vergütung bzw. das vom Käufer aus der Weitergabe Erlangte. Diese Geldsumme wird auf einen von uns mit Erfolg geltend gemachten Schaden angerechnet. Die vom Käufer oder Besteller zu zahlende Mindestsumme beträgt die für die betreffende Software mit uns vereinbarte Vergütung.
  • Weitere Zivil- und strafrechtliche Schritte in dieser Sache behalten wir uns vor.
  • Andere Absprachen bezüglich dieser Nutzungsrechte bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung, bzw. liegen als Lizenzabkommen in schriftlicher Form vor.

Zusätzliche Bestimmungen für Reparaturen

1. Kosten

  • Bei Reparaturen werden die tatsächlich angefallenen Arbeits- und Fahrtzeiten, Fahrtkosten und Spesen sowie die benötigten Ersatzteile berechnet.

2. Transport

  • Falls Maschinen zur Reparatur in eine Spezialwerkstatt oder in das Herstellerwerk gebracht werden müssen, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 


Home | Shop | Links

Datum der letzten Änderung: 17.10.06

pc99.de - Dr. Rüdiger Hinsch - Nibelungenstr. 18 - 14109 Berlin
Tel. 030/80402437 - Fax 030/80402438
UStID: DE170281912